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   BSG, 28.09.2009 - B 5 R 344/09 B   

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BSG, 28.09.2009 - B 5 R 344/09 B (https://dejure.org/2009,47960)
BSG, Entscheidung vom 28.09.2009 - B 5 R 344/09 B (https://dejure.org/2009,47960)
BSG, Entscheidung vom 28. September 2009 - B 5 R 344/09 B (https://dejure.org/2009,47960)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • SG Berlin - S 6 R 2824/07
  • LSG Berlin-Brandenburg - L 8 R 76/08
  • BSG, 28.09.2009 - B 5 R 344/09 B
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 14.08.2008 - B 5 R 32/07 R

    Erwerbsminderungsrentenbezug vor Vollendung des 60. Lebensjahres - Rentenabschlag

    Auszug aus BSG, 28.09.2009 - B 5 R 344/09 B
    Zur Begründung hat es sich dabei auf das Urteil des erkennenden Senats vom 14.8.2008 in dem Verfahren B 5 R 32/07 R berufen.

    8 Der Kläger weist in seiner Beschwerdebegründung selbst sinngemäß darauf hin, dass der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 14.8.2008 (B 5 R 32/07 R und B 5 R 140/07 R) entschieden habe, dass die streitige Bestimmung des § 77 Abs. 2 SGB VI mit der Verfassung in Einklang stehe (vgl darüber hinaus auch Senatsurteile vom selben Tage B 5 R 88/07 R sowie B 5 R 98/07 R zu Hinterbliebenenrenten).

    9 Der Kläger beruft sich im Wesentlichen sinngemäß darauf, dass die Senatsurteile vom 14.8.2008 in den Verfahren B 5 R 32/07 R und B 5 R 140/07 R rechtsfehlerhaft ("völlig falsch") seien und demgegenüber die Entscheidung des 4. Senats des BSG vom 16.5.2006 richtig sei, nach der eine Kürzung des Zugangsfaktors vor Vollendung des 60. Lebensjahres aus § 77 Abs. 2 SGB VI unter Berücksichtigung von Art. 14 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG nicht abgeleitet werden könne.

    Auch der Umstand, dass gegen das Senatsurteil vom 14.8.2008 - B 5 R 140/07 R - Verfassungsbeschwerde beim BVerfG eingelegt worden sei (1 BvR 3588/08), reicht nicht aus, um den erneuten Klärungsbedarf der Rechtsfrage darzulegen.

  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 28.09.2009 - B 5 R 344/09 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts und unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung angeben, welche Fragen sich stellen, dass diese noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine derartige Klärung erwarten lässt (vgl Bundessozialgericht SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59, 65).
  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3588/08

    Kürzung der Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr

    Auszug aus BSG, 28.09.2009 - B 5 R 344/09 B
    Auch der Umstand, dass gegen das Senatsurteil vom 14.8.2008 - B 5 R 140/07 R - Verfassungsbeschwerde beim BVerfG eingelegt worden sei (1 BvR 3588/08), reicht nicht aus, um den erneuten Klärungsbedarf der Rechtsfrage darzulegen.
  • BSG, 26.06.2008 - B 13 R 9/08 S

    Anspruch auf Erwerbsminderungsrente; Herabsetzung des Zugangsfaktors bei

    Auszug aus BSG, 28.09.2009 - B 5 R 344/09 B
    Zuvor hatte der 13. Senat des BSG am 26.6.2008 beschlossen (B 13 R 9/08 S), nicht an der gegenteiligen Rechtsauffassung des 4. Senats (Urteil vom 16.5.2006, B 4 RA 22/05 R - BSGE 96, 209 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 3) festzuhalten.
  • BSG, 30.09.1992 - 11 BAr 47/92

    Klärungsbedürftig einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG, 28.09.2009 - B 5 R 344/09 B
    Um darzulegen, dass eine Rechtsfrage, die bereits entschieden ist, noch grundsätzliche Bedeutung habe, hat ein Beschwerdeführer aufzuzeigen, in welchem Umfang, von welcher Seite und mit welcher Begründung der Rechtsprechung widersprochen bzw die Beantwortung der Rechtsfrage umstritten sei (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51), oder dass neue erhebliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen seien, die zu einer über die bisherige Erörterung hinausgehenden Betrachtung der grundsätzlich bereits entschiedenen Rechtsfrage führen könnten und die Möglichkeit einer anderweitigen Entscheidung nicht offensichtlich ausschlössen (vgl hierzu BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 mwN; s auch Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 160 RdNr 8b).
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 28.09.2009 - B 5 R 344/09 B
    Dasselbe gilt, wenn das Revisionsgericht oder das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Rechtsfrage zwar noch nicht ausdrücklich beantwortet haben, eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen aber bereits ausreichende Anhaltspunkte enthalten, um die Rechtsfrage zu beurteilen (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8; s hierzu auch Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 1990, RdNr 117 mwN).
  • BSG, 16.05.2006 - B 4 RA 22/05 R

    Erwerbsminderungsrente - Rentenabschlag - Bezugszeiten vor Vollendung des 60.

    Auszug aus BSG, 28.09.2009 - B 5 R 344/09 B
    Zuvor hatte der 13. Senat des BSG am 26.6.2008 beschlossen (B 13 R 9/08 S), nicht an der gegenteiligen Rechtsauffassung des 4. Senats (Urteil vom 16.5.2006, B 4 RA 22/05 R - BSGE 96, 209 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 3) festzuhalten.
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 28.09.2009 - B 5 R 344/09 B
    Um seine Darlegungspflicht zu erfüllen, muss der Beschwerdeführer eine konkrete Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) aufzeigen (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 f mwN).
  • BSG, 14.08.2008 - B 5 R 88/07 R

    Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres -

    Auszug aus BSG, 28.09.2009 - B 5 R 344/09 B
    8 Der Kläger weist in seiner Beschwerdebegründung selbst sinngemäß darauf hin, dass der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 14.8.2008 (B 5 R 32/07 R und B 5 R 140/07 R) entschieden habe, dass die streitige Bestimmung des § 77 Abs. 2 SGB VI mit der Verfassung in Einklang stehe (vgl darüber hinaus auch Senatsurteile vom selben Tage B 5 R 88/07 R sowie B 5 R 98/07 R zu Hinterbliebenenrenten).
  • BSG, 14.08.2008 - B 5 R 98/07 R

    Witwenrente - Tod des Versicherten vor Vollendung des 60. Lebensjahrs -

    Auszug aus BSG, 28.09.2009 - B 5 R 344/09 B
    8 Der Kläger weist in seiner Beschwerdebegründung selbst sinngemäß darauf hin, dass der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 14.8.2008 (B 5 R 32/07 R und B 5 R 140/07 R) entschieden habe, dass die streitige Bestimmung des § 77 Abs. 2 SGB VI mit der Verfassung in Einklang stehe (vgl darüber hinaus auch Senatsurteile vom selben Tage B 5 R 88/07 R sowie B 5 R 98/07 R zu Hinterbliebenenrenten).
  • BSG, 25.02.2010 - B 13 R 345/09 B

    Witwenrente - Absenkung des Zugangsfaktors bei Tod des Versicherten vor

    Allein der Hinweis auf ein vor dem BVerfG noch anhängiges Verfahren zur vergleichbaren Problematik der Absenkung des Zugangsfaktors bei Erwerbsminderungsrenten genügt hierfür nicht (vgl BSG, Beschluss vom 28.9.2009 - B 5 R 344/09 B - BeckRS 2009-73071 RdNr 10; Beschluss vom 20.11.2009 - B 13 R 427/09 B - BeckRS 2009-74761 RdNr 6) .
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